Ein Teil der Therapiekosten kann bei vorliegen einer krankheitswertigen Störung (wie zum Beispiel einer depressiven Episode) von der Krankenkasse rückerstattet werden. Der Anteil der Rückerstattung ist je nach Krankenkasse unterschiedlich. 

Die Schritte der Antragstellung auf Kostenzuschuss sind von den einzelnen Krankenkassen und Bundesländern unterschiedlich geregelt. Bei Interesse an einem Kostenzuschuss informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse. Üblicherweise sind folgende Schritte zu beachten:

  • Vor Inanspruchnahme einer Psychotherapie, spätestens aber vor der 2. Therapiesitzung benötigen Sie von Ihrem Hausarzt (= behandelnder Arzt) eine „Bestätigung der ärztlichen Untersuchung bei Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Behandlung“.
  • Falls Sie noch keine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch genommen haben, gewährt die Krankenkasse einen Kostenzuschuss für die ersten 10 Psychotherapie-Sitzungen. Schicken Sie hierfür die „Bestätigung der ärztlichen Untersuchung“ gemeinsam mit den Honorarnoten aus den Psychotherapie-Sitzungen und Ihrem Überweisungsbeleg an Ihre Krankenkasse.
  • Bei einer psychotherapeutischen Krankenbehandlung über 10 Stunden hinaus muss ein „Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme von psychotherapeutischer Behandlung“ gestellt werden. Das Antragsformular können Sie sich selbst zu Beginn der Therapie besorgen und wird von mir, als Ihr behandelnder Psychotherapeut, ausgefüllt. Dieser Antrag muss von Dir rechtzeitig (spätestens 2 Wochen vor der 11. Stunde) gestellt werden. Die Kosten für eine psychotherapeutische Krankenbehandlung werden ab der 11. Sitzung nur dann übernommen, wenn die Kasse auf Grund dieses Antrags die grundsätzliche Weitergewährung der Kostenübernahme (Bewilligung) zugesagt hat. Mittels einem solchen Antrag können einmalig maximal 50 Psychotherapie-Sitzungen bewilligt werden.
  • Im Falle einer längeren Krankenbehandlung ist vor Ablauf der beantragten Sitzungen rechtzeitig ein neuer Antrag auf Kostenzuschuss zu stellen.