SELBSTERFAHRUNG UND SUPERVISION

 

 

Im Rahmen der Ausbildung ist eine Selbsterfahrung im Ausmaß von zumindest 76 Einheiten zu absolvieren, wovon zumindest 40 Einheiten in Einzelselbsterfahrung bei höchstens zwei Personen zu absolvieren sind.

Die Selbsterfahrung darf nur von Klinischen PsychologInnen, Gesundheitspsycholog*innen, Psychotherapeut*innen oder Fachärzt*innen (Fachärzten) für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin geleitet werden, die selbst zumindest 120 Einheiten Selbsterfahrung absolviert haben.  

 

Als Klinische Psychologin und Psychotherapeutin mit langjähriger Erfahrung in Anleitung und Supervision von Ausbildungskandidat*innen im AKH biete ich Selbsterfahrung und Supervision für die erforderliche Qualifikation an. Kontaktieren Sie mich gerne bezüglich der speziellen Tarife.